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Vignettenspflichtige Strecken
Alle österreichischen Autobahnen (A) und Schnellstraßen (S). Ausgenommen: Bundesstraßen (B) und Landesstraßen. Einige Strecken haben zusätzlich Streckenmaut.
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Korrekte Anbringung
Innenseite der Windschutzscheibe: links oben, rechts oben oder hinter dem Rückspiegel. Vollständig sichtbar und unbeschädigt. Auf Motorrädern an gut sichtbarer Stelle.
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Verbotene Praktiken
Verboten: Außenseite der Scheibe, Anbringung auf Folie, beschädigte oder manipulierte Vignette, Übertragung von einem anderen Fahrzeug.
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Motorräder
Motorräder benötigen eine eigene günstigere Motorrad-Vignette. Motorräder mit Beiwagen: nur eine Motorrad-Vignette. Anbringung an gut sichtbarer Stelle.
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Ausnahmen
Befreit: Bundesheer, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Fahrzeuge über 3,5t (LKW-Maut), Diplomatenkennzeichen.
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Strafen
Ersatzmaut: 120 € sofort. Bei Nichtbezahlung: bis 3.000 € Verwaltungsstrafe. Ausländische Fahrzeuge: Sicherheitsleistung möglich.
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Ausländische Fahrzeuge
Gleiche Regeln wie für österreichische Fahrzeuge. Kontrolle auch an Grenzübergängen. Einreisende müssen vor der Autobahnauffahrt eine Vignette haben.
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Fahrzeugwechsel
Klebevignetten nicht übertragbar. Digitale Vignetten bei Fahrzeugwechsel auf neues Kennzeichen übertragbar.